Die Homöopatische Arzneimittelprüfung

Eine weitere Säule und direkt abgeleitet aus dem Ähnlichkeitsprinzip ist die Arzneimittelprüfung.

Bei diesem werden gesunden Patienten Arzneien verabreicht und diese schreiben dann die an sich bemerkten Symptome auf. Die wiederum werden in Repertorien dokumentiert oder geordnet nach Medikamenten in Materiae midicae zusammengefasst.

Wie später noch genauer zu betrachten ist, bilden diese Symptome dann die Grundlage für die Auswahl des geeigneten Heilmittels und auch dessen Potenzierung.

Diese Methode wird schon seit 200 Jahren angewendet und es ist schon eine umfangreiche Datensammlung zusammengekommen.

Mittlerweile gibt es auch Software, die beim heuristischen Suchen hilft.

Ich habe eine frei zugängliche Webseite gefunden, die aber nur einen winzigen Einblick in dieser Art Daten erlaubt, dafür aber kostenfrei ist.

https://openhomeo.info/index.php?tab=0

Da braucht man sich nicht anmelden, sondern kann gleich loslegen und Symptome eingeben und man erhält dann Vorschläge zur Medikation.

Die HMAP trieb manchmal doch gewaltige Blüten:

Da unter der Bezeichnung Homöopathie jedoch sehr unterschiedliche, teils einander widersprechende Verfahren praktiziert werden, gibt es heute auch völlig andere Methoden der Arzneimittelprüfung. In der C4-Homöopathie wird die Substanz beispielsweise bis zur vierten Potenz verrieben und die von der verreibenden Person dabei empfundenen Resonanzen protokolliert. Bei der Traumprüfung nimmt der Prüfer das Mittel überhaupt nicht ein, sondern legt es nachts unter das Kopfkissen und notiert alle Träume. In Meditationsprüfungen halten die Prüfer das Arzneifläschchen in der Hand und meditieren darüber. Vertreter verschiedener Homöopathievarianten erkennen die jeweils anderen Prüfverfahren und die damit gewonnenen Arzneimittelbilder oft nicht an oder halten sie für prinzipiell unvollständig.

Auch beim Verabreichen einer wirksamen Arznei kann man nicht wirklich alle Veränderungen monokausal auf diese zurückführen. Einfach alle aufgetretenen Symptome kausal auf das eingenommene Arzneimittel zurückzuführen, ist ein logischer Fehlschluss, ein „Post-hoc-ergo-propter-hoc-Irrtum“.

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Heute macht man grade auch bei der Neueinführung von Medikamenten (nicht den homöopathischen!) randomisierte Doppelblind-Versuche.

Ein ganz einfaches Beispiel:

Dabei wird die Gesamtheit der Prüfgruppe in zwei Gruppen aufgeteilt. Über einen vor definierten Zeitraum erhält eine Gruppe das zu testende Medikament, die andere ein Placebo und schreiben die an ihnen erfahrenen oder gemessenen Daten auf.

Weder der betreuende Arzt noch die Teilnehmer noch der Auswerter weiß, wer in welcher Gruppe war, erst ganz zum Schluss wird der Schleier gelüftet.

In der Welt der Homöopathie wurden auch solche, wenn auch wenige, Studien durchgeführt, die aber alle niederschmetternden Ergebnisse erzielten (8).

Zusammengefasst ist das im Organon beschriebene Verfahren methodisch völlig in Frage zu stellen und wenn nach modernen Methoden geforscht wurde, sind die Ergebnisse entlarvend.