Das Problem mit dem Eigentum

Der Schutz des Eigentums war ebenfalls durch die Verfassung vorgeschrieben und zwar durch die 5. Erweiterung: „das Eigentum nicht ohne gerechte Entschädigung für öffentliche Zwecke eingezogen werden soll.“

Doch im Rahmen der Prohibition kam man da nicht weit mit. Es wurde nun unterschieden zwischen „sauberem“ und „unsauberem“ Eigentum, im letzteren Fall traf das zu, wenn damit Verbrechen begangen worden waren. Z.B. wenn ein Gangster eine Waffe besaß, und damit n Leute umgelegt hatte, war dieses Eigentum „befleckt“ (tained) und sein Rechte waren „verwirkt“ (forfeited).

Vor der Einführung der Prohibition steckten in der Alkoholwirtschaft 1,2 Milliarden Dollar Investitionskapital, mit 600 Millionen Dollar Umsatz im Jahr.

Doch diese Gebäude, Industrieanlagen, Fahrzeuge u.v.a.m wurden quasi wertlos. Viele Eigentümer ließen Gebäude verrotten, um wenigstens das Grundstück noch veräußern zu können.

Einige Brauereien stellten um auf die Produktion von „Dünn“Bier (near beer), Käse oder anderer Produkte.

Bei kleineren Einrichtungen wurden die Eingangstüren mit einer Kette und einem Vorhängeschloss (padlock) verschlossen. Meistens vergas man dabei aber auch die Hintertür zu verschliessen, so dass das Invertar ausgeräumt und ein paar Ecken werter wieder zu neuer Blüte erwachte.

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Alkoholbestände, die verpackt und unverbraucht waren wurden in hermetisch abgeriegelte Lager (bonded warehouse) verfrachtet, scharf bewacht von den Prohibitionsagenten. Der Aufwand dafür, ging in die Millionen.

Ein Brauereibesitzer namens Mugler klagte gegen den Staat Kalifornien, der ihm sein Eigentum beraubt hatte. Die Klage wurde abgewiesen mit der Begründung: „Die Staatsmacht kann nicht mit der Entschädigung für die Verluste Privater belastet werden, die diese dadurch erleiden, dass ihnen verboten wird, durch eine unerwünschte Verwendung des Eigentums der Allgemeinheit Schaden zu zufügen.“ Es ging sogar so weit zu behaupten, Eigentum von Alkohol nie „echtes“ Eigentum gewesen sei, weil es ja so viel Unheil über die Gesellschaft bringe. Es sei allenfalls nur „geduldetes“ Eigentum gewesen. Deshalb stand es auch nicht unter dem Schutz des Staates und musste vernichtet werden.

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Auch als die Prohibitionsagenten dazu übergingen, das Inventar der Flüsterkneipen (speakeasy) (s.u.) zu zerstören, so beriefen sie sich auf das Volstead Gesetz.

„Der Besitz von Alkohol oder Anlagen zur unerlaubten Herstellung, verbot, dass Eigentumsrechte darauf gelten gemacht werden können“. Gleichermaßen wurden auch Autos und Schiffe vernichtet oder konfisziert.,

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